Recht
| GebüH-Beihilfe NRW |
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Mit Wirkung vom 01.01.2012 ist im Land NRW die "Erste Verordnung zur Änderung der Beihilfeverordnung NRW" in Kraft getreten. Dieser Verordnung ist als Anlage ein "Beihilferechtliches Gebührenverzeichnis NRW für Heilpraktikerleistungen" beigefügt, das Sie unter dem folgenden Link erreichen können: Zusätzlich finden Sie den Text auch unter
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