Update AG Corona: Behandlungen in der Heilpraktikerpraxis unter Einhaltung der aktuellen Hygiene- und Abstandsregelungen wieder uneingeschränkt möglich
Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker dürfen bundesweit fachlich wieder uneingeschränkt tätig sein. Imperative oder einschränkende Passagen in Bezug auf medizinische Behandlungen, wie „sofern diese dringend erforderlich sind“, wurden aus den Verordnungen sämtlicher Bundesländer entfernt.