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Recht

Notfallmanagement: Neue Reanimationsrichtlinien

Notfallmanagement: Neue Reanimationsrichtlinien Als Heilpraktiker/In sollten Sie in der Lage sein im Notfall Maßnahmen der „erweiterten Ersten Hilfe“ (zum Beispiel Einsatz von Sauerstoff- und Beatmungshilfen, sicheres Legen einer Venenverweilkanüle...) ergreifen zu können. Regelmäßige Schulungen, am besten einmal jährlich, helfen im Training zu bleiben (DGUV-Vorschrift1/ BGVA). Das bedeutet für Sie als Praxisinhaber auch, dass Sie sich in puncto Erste Hilfe regelmäßig auf dem Laufenden halten sollten.

Jetzt hat das European Resuscitation Council (ERC) neue Wiederbelebungssrichtlinien herausgegeben. Zur Reanimation bei Herzkreislaufstillstand empfehlen die Experten eine Drucktiefe von 5 und nicht mehr als 6 Zentimetern. Die Frequenz sollte bei 100 bis 120 pro Minute liegen. Steht das Herz still, reichen bei Erwachsenen in den ersten Minuten alleinige Thoraxkompressionen aus. Der sofortige Beginn der Wiederbelebung kann entscheidend dabei helfen, bis zum Eintreffen des Notarztes die Prognose des Patienten zu verbessern. Herzdruckmassage und Beatmung erfolgen im Verhältnis 30 zu 2.

Quellen: http://goo.gl/HwsxCB; http://goo.gl/GBmGHm; https://goo.gl/GGVdJl

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