Skip to main content

Recht

Urteil: Werbung für Magnetfeldtherapie unzulässig

Urteil: Werbung für Magnetfeldtherapie unzulässig Auch wenn Sie inzwischen auf Ihrer Internetseite den Hinweis anbringen, dass diverse Verfahren, die Sie in Ihrer Praxis anwenden, nicht wissenschaftlich belegt sind, können Sie nach Auffassung der Richter des 9. Zivilsenates des Oberlandesgerichts Koblenz (Urteil vom 20.01.2016 - 9 U 1181/15)  dem Besucher Ihrer Praxisseite dennoch durch Ihre Wortwahl suggerieren, dass die von Ihnen genutzten Verfahren eine therapeutische Wirksamkeit besitzen, obwohl der Nachweis fehlt.

So geschehen bei einem Arzt, der auf seiner Homepage darauf hinwies, dass er in seiner Praxis im Bezug auf die Magnetfeldtherapie „täglich erfreuliche Therapieerfolge beobachte“. Auch wenn es Ihnen sauer aufstößt, dürfen Sie, wenn Sie Magnetfeldtherapie in Ihrer Praxis anwenden, nicht damit werben, dass Magnetfeldtherapie die Selbstheilungskräfte aktivieren und Schmerzen lindern könne.


Quellen: https://goo.gl/eVpW75; https://goo.gl/9JJbaS

 

< Zurück