Bestimmungen für Therapie- und Selbsthilfegruppen sowie Präsenzkurse
Die Möglichkeit, neben Einzel- und Paarbehandlungen auch Therapie- bzw. Selbsthilfegruppen oder Präsenzkurse anzubieten, ist in vielen Praxen ein „zweites Standbein“, hat aber durch die Einschränkungen zur Pandemiebegrenzung in den letzten beiden Jahren stark gelitten. Umso wichtiger ist es, die Spielräume auszuloten, die die Behörden uns lassen. Deshalb haben wir eine Übersicht für Sie erstellt, die Sie im internen Mitgliederbereich als letzten Punkt unter Downloads/Corona finden.
Stand: 17.01.2022