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Behördenstreit: Heilpraktikerin verteidigt Bienenlufttherapie gegenüber Gesundheitsamt

Behördenstreit: Heilpraktikerin verteidigt Bienenlufttherapie gegenüber Gesundheitsamt Im Newsletter 4/15 berichteten wir über die positiven Auswirkungen von Honig auf die Mund- und Rachenschleimhaut bei Strahlentherapie und stellten auch die Effektivität des Honigs als nebenwirkungsarmes Mittel zur unterstützenden Wundheilung bei Verbrennungen, Hauttransplantationen, Ulzera und postoperativen Wundinfektionen vor. Die positiven Auswirkungen von Honig, Propolis & Co. sind hinreichend bekannt.

Weniger bekannt ist die Therapie mit Bienenstockluft: Die darin enthaltenen ätherischen Öle, sekundären Pflanzenstoffe und Alkohole wirken laut Deutschen Apitherapie Bund e.V. (DAB e.V.) antibakteriell und beruhigen die oberen Atemwege. Das Gesundheitsamt in Jena hat einer Heilpraktikerin die Anwendung der Bienenstockluft unter Androhung eines Zwangsgeldes verboten, da eine solche Behandlung eine „Gefahr für Leib und Leben und Gesundheit“ berge. Dass Bienenprodukte (insbesondere Bienengift) im Einzelfall allergische Reaktionen, wie Asthma und Anaphylaxie, verursachen können, darauf weist der Deutsche Apitherapie Bund e.V. hin. Wir weisen darauf hin, dass es auch zahlreiche schulmedizinische Medikamente gibt, die schwere Nebenwirkungen aufweisen – und dass zum Beispiel Salbutamol bei Asthma bronchiale schwere Herzrhythmusstörungen auslösen kann. Der Punkt ist: Als Heilpraktiker wie als Arzt, sind Sie verpflichtet Risiken und Nebenwirkungen vor einer Therapie gewissenhaft abzuschätzen und Ihre Patienten darüber aufzuklären. Unsere Empfehlung: Wenden Sie in Ihrer Praxis Therapien an, die ein allergisches Potenzial in sich bergen, sollten Sie in Ihrer Praxis auch für die Erstversorgung anaphylaktischer Reaktionen gerüstet sein (d.h. vollständiger Notfallkoffer, Festlegung eines Notfallmanagements und sicheres Beherrschen der Basismaßnahmen bei Anaphylaxie).

Neuraltherapeuten können seit 2011 unter Vorlage ihrer Heilpraktikererlaubnis, ihres Personalausweises sowie unter Nennung des Anwendungszwecks (Notfallbehandlung schwerer anaphylaktischer Reaktionen nach Neuraltherapie) Dexamethason und einen Epinephrin-Autoinjektor in der Apotheke persönlich erwerben.

Quellen: http://goo.gl/jBLxOH; http://goo.gl/bvya4V

Zum Deutschen Apitherapie Bund e.V.: http://www.apitherapie.de/

Beispiele über Honig in der Medizin: http://goo.gl/gh8ztW; http://goo.gl/s8CS2t; http://goo.gl/12r6xp

 

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