Kleinunternehmerregelung: Grenze auf 25.000 € Umsatz erhöht!
Zum 1.1.2025 erhöht sich der Schwellenwert des Vorjahresumsatzes auf 25.000 €. Außerdem wird eine neue Grenze für das laufende Jahr in Höhe von 100.000 € eingeführt.
Kleinunternehmer ist damit, wer im vorangegangenen Kalenderjahr einen Umsatz zuzüglich Umsatzsteuer von nicht mehr als 25.000 Euro hat und im laufenden Kalenderjahr nicht mehr als 100.000 € Umsatz macht.
Die Umsatzsteuer, die Umsatzsteuervoranmeldung und die Umsatzsteuererklärung entfallen als Kleinunternehmer.
Was ist zu beachten?
Kleinunternehmen können keinen Vorsteuerabzug geltend machen und dürfen auch keine Rechnungen mit gesondertem Umsatzsteuerausweis ausstellen.
Ein Verzicht auf die Inanspruchnahme der Kleinunternehmerregelung ist grundsätzlich für fünf Jahre bindend. Ist diese Ihnen vom Finanzamt genehmigt worden, müssen Sie auf Ihren Rechnungen vermerken, dass Sie nach § 19 UStG von der Pflicht zur Ausweisung der Mehrwertsteuer befreit sind.
Wenn Sie nicht sicher sind, ob die Kleinunternehmerregelung für Sie sinnvoll ist, fragen Sie in jedem Fall Ihren Steuerberater.
Stand: Januar 2025
- Geändert am .