Wirtschafts-Identifikationsnummer: Was jetzt für Heilpraktiker wichtig wird

Seit Ende 2024 vergibt das Bundeszentralamt für Steuern eine neue Nummer zur eindeutigen Kennzeichnung wirtschaftlich tätiger Personen: die Wirtschafts-Identifikationsnummer. Auch freiberuflich tätige Heilpraktiker erhalten sie automatisch – ohne Antragstellung.
Was ist die Wirtschafts-Identifikationsnummer?
Eine einheitliche und dauerhafte Nummer, die helfen soll, steuerliche und behördliche Vorgänge zu vereinfachen und besser digital abzubilden. Sie wird ergänzend zur bisherigen Steuernummer verwendet, ersetzt diese aber nicht.
Was bedeutet dies für den Praxisalltag?
Eine bundeseinheitliche Kennung für alle wirtschaftlich tätigen Personen – unabhängig davon, ob gewerblich oder freiberuflich. Ziel ist eine vereinfachte digitalisierte Steuerverwaltung.
Das betrifft die Praxis konkret:
- Die Nummer wird automatisch vom Bundeszentralamt (BZSt) vergeben – es ist kein eigener Antrag nötig.
- Sie gilt auch für freiberuflich tätige Praxen ohne Gewerbeanmeldung.
- Sobald die Nummer vorliegt, muss sie im Impressum der Praxiswebsite angegeben werden (Gesetzliche Vorgabe im Digitale-Dienste-Gesetz).
- Wer mehrere Tätigkeitsbereiche hat – etwa Praxisbetrieb und Coaching –, kann unterschiedliche Merkmale zugeordnet bekommen.
Die Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.) ist Teil der Digitalisierung der Steuerverwaltung und soll langfristig das Once-Only-Prinzip ermöglichen: Daten müssen nur einmal übermittelt werden.
Sie wird künftig in Formularen, Steuererklärungen und behördlicher Kommunikation verwendet.
Links:
Steuertipps: Was ist die Wirtschafts-Identifikationsnummer?
Bundesministerium für Finanzen (BMF): Fragen und Antworten zur Wirtschafts-Identifikationsnummer
Bundeszentralamt für Steuern (BZSt): Die Wirtschafts-Identifkationsnummer
Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) – § 5 Allgemeine Informationspflichten
Stand 7/2025
- Geändert am .