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Heilpraktikerrecht: Änderung des Heilpraktikergesetzes

Heilpraktikerrecht: Änderung des HeilpraktikergesetzesJetzt ist es amtlich: Die Bundesregierung will die Zulassungsregeln von Heilpraktikeranwärtern kritisch überprüfen. Die Richtlinien sollen bis Ende 2017 im Bundesanzeiger bekannt gemacht werden. Drei Monate nach Bekanntmachung der Leitlinien tritt dann die Änderung der Durchführungsverordnung in Kraft. Was wird gefordert?

Im Mittelpunkt der Forderung steht der Schutz des einzelnen Patienten. Das heißt, unsere zukünftigen Kolleginnen und Kollegen werden nicht allein dahingehend überprüft, ob sie eine „Gefahr für die Volksgesundheit“ darstellen, sondern zudem ob sie eine „Gefahr für die sie aufsuchenden Patientinnen und Patienten“ sind.

Aus dieser Forderung resultiert, dass die Überprüfung der „Kenntnisse und Fähigkeiten“ der Antragsteller durch das Gesundheitsamt nunmehr auf der „Grundlage von Leitlinien“ erfolgen soll, die vom Bundesministerium für Gesundheit (BMG) einheitlich festgelegt werden sollen.
Wie diese Leitlinien konkret gestaltet werden sollen, steht jetzt zur Diskussion. Ob wir als größter Heilpraktikerverband tatsächlich daran beteiligt werden auch. Wir werden diesbezüglich eine Anfrage an das BMG stellen und Sie natürlich darüber informieren.

Ob CDU/ CSU, SPD, Bündnis 90/ Die Grünen, FDP, Die Linke – alle Parteien haben sich mehr oder weniger für eine Verschärfung der Überprüfungsleitlinien ausgesprochen.

Einen interessanten Beitrag zur anstehenden Diskussion finden Sie auf der Interseite, von Dr. René Sasse, Rechtsanwalt: https://goo.gl/C1G35I


Quellen:
https://goo.gl/0JVHlh; https://goo.gl/pQOfz5; https://goo.gl/WdZ2yx; https://goo.gl/cSg0hv; https://goo.gl/ezoicI; https://goo.gl/L6kEOA; https://goo.gl/EGF088; https://goo.gl/Z7fCdg; https://goo.gl/CbF4kEhttps://goo.gl/17IKGhttps://goo.gl/4hS9ah; https://goo.gl/os8chU

 

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