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Aktuelle Meldungen

HP-Überprüfung: Informationen für Heilpraktikeranwärter/innen

HP-Überprüfung: Informationen für Heilpraktikeranwärter/innen

Seit 22. März 2018 gelten die bundeseinheitlichen Leitlinien zur Überprüfung von Heilpraktikeranwärterinnen und -anwärtern.

Seitdem beobachtet der VUH e.V. gemeinsam mit dem VFP e.V. (Verband Freier Psychotherapeuten, Heilpraktiker für Psychotherapie und psychologische Berater e.V.) die aktuelle Entwicklung, ob es auf Länderebene Bestrebungen gibt, die Leitlinien für die Überprüfung des Heilpraktikers oder des sektoralen Heilpraktikers (insbesondere des Heilpraktikers für Psychotherapie) zu verändern oder zu erweitern.

Eine aktuelle Tabelle der Stand der Dinge vom 3.09.2018 haben wir im internen Mitgliederbereich zur Verfügung gestellt (s.u. Downloads → Sonstiges).

Wenn Sie in Bremen eine Zulassung zur Heilpraktiker-Überprüfung beantragen möchten, möchten wir Sie auf den aktuellen „Erlass der Senatorin für Wissenschaft, Gesundheit und Verbraucherschutz zur Regelung des Verfahrens zur Erteilung der Heilpraktikererlaubnis und zur Durchführung der Überprüfung von Heilpraktikeranwärtern“ aufmerksam machen (seit 25.05.2018) in Kraft. Dieser Erlass betrifft Sie also, wenn Sie sich für die Überprüfung im Oktober angemeldet haben.

Wichtiger Punkt unter 6.2.:
„Die Landesverbände Bremen der Berufsverbände der Heilpraktiker können dem Gesundheitsamt Heilpraktiker oder Heilpraktikerinnen für die Teilnahme an der Überprüfung vorschlagen. Für besondere Fachgebiete kann das Gesundheitsamt eine insoweit sachkundige Person zur Überprüfung hinzuziehen.“


Zum „Erlass der Senatorin für Wissenschaft, Gesundheit und Verbraucherschutz zur Regelung des Verfahrens zur Erteilung der Heilpraktikererlaubnis und zur Durchführung der Überprüfung von Heilpraktikeranwärtern“:

Ihr Dr. F. Stebner, RA

Quelle
 

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