Skip to main content

Aktuelle Meldungen

Neue Mitgliederinformation: Impressum für Praxishomepage

Jede Webseite, die geschäftsmäßig betrieben wird, also auch Ihre Praxishomepage, braucht ein Impressum, nach Telemediengesetz (kurz: TMG) auch „Anbieterkennzeichnung“ genannt.

Das heißt, das Impressum informiert die Nutzer Ihrer Seite, wer für die Inhalte der Homepage und deren Entwicklung verantwortlich ist. Hintergrund der Impressumspflicht ist, dass die Nutzer bzw. Surfer wissen sollen, mit wem sie es zu tun haben. So soll ein Mindestmaß an Transparenz sichergestellt werden, um Verbraucher z.B. vor unseriösen Anbietern zu schützen und um eine „ladungsfähige Anschrift“ zu haben, falls es zu einem Streitfall kommt.

Fehlt Ihr Impressum, riskieren Sie eine Abmahnung. Damit Sie in puncto Impressum auf der sicheren Seite sind, stellen wir Ihnen im Downloadbereich unserer Verbandshomepage eine neue Mitgliederinformation „Impressum“ zur Verfügung, anhand derer Sie überprüfen können, ob Ihr Impressum vollständig ist oder nicht.  Das erläuterte Impressum finden Sie nach dem Login unter „Downloads/ Recht“. Der Begriff „Impressum“ (lat. für „Aufgedrucktes“) stammt ursprünglich übrigens aus dem Zeitung- und Verlagswesen. Die Pflicht zur „Anbieterkennzeichnung“ (Impressumspflicht) ergibt sich aus § 5 TMG sowie § 55 RStV (Rundfunkstaatsvertrag). Zum Telemediengesetz: https://www.gesetze-im-internet.de/tmg/

 

< Zurück