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Anhörung zum MTA-Reformgesetz: Darum ist es gut, dass wir uns weiter einsetzen

Am 16. Dezember 2020 fand um 16:15 Uhr die Expertenanhörung zum MTA-Reformgesetz statt. Die öffentliche Anhörung konnte nicht live mitverfolgt werden, sondern wurde zeitversetzt um 19:30 Uhr für interessierte Bürgerinnen und Bürger auf Kanal 2 gestreamt.

Auch der Heilpraktiker ist von diesem Gesetz stark betroffen, denn die Delegationskompetenz der Heilpraktikerinnen und Heilpraktikern wird mit diesem geplanten Gesetz in Frage gestellt, und die Arbeit von Heilpraktikerinnen und Heilpraktikern in Laborgemeinschaften nicht unerheblich beschnitten.

Für unseren Berufsstand sprachen Homeira Heidary vom Bund Deutscher Heilpraktiker und Naturheilkundiger (BDHN e.V.) und Ursula Hilpert-Mühlig vom Fachverband Deutscher Heilpraktiker (FDH e.V.). Und auch die Arbeitsgruppe Labormedizin der Gesamtkonferenz Deutscher Heilpraktikerverbände und Fachgesellschaften, bestehend aktuell aus Sonja Kohn (VUH e.V.), Monika Jochner (DIE HEILPRAKTIKER e.V.), Siegfried Kämper, Michael Herzog, Ulrich Sümper (alle BDH e.V.) und Elvira Bierbach (Sprecherin der Gesamtkonferenz) hat seit dem 24. September 2020 intensiv recherchiert, analysiert und eine Gutachterliche Stellungnahme abgegeben und dabei auf die Expertise von insgesamt 7 Juristen zurückgegriffen.


„Wir sehen es als nicht erforderlich, da etwas zu ändern an den Gesetzen. Weil die Ausbildung bereits die Thematik „Labordiagnostik“ sehr gut thematisiert“, so Homeira Heidary.


Ursula Hilpert-Mühlig erklärte: „Der Stellenwert der Labordiagnostik ist ein großer in der Naturheilkunde. Ich darf anmerken, dass Heilpraktiker die Heilkunde selbstständig ausüben, und dazu gehört auch die Feststellung von Krankheit, und deswegen dürfen Heilpraktiker grundsätzlich umfassend diagnostisch tätig werden. Für die Erkennung einer Erkrankung und auch die Beurteilung ihres Verlaufes sind Laborleistungen grundsätzlich geeignet und oftmals unerlässlich.“ „Was für uns schwierig ist, ist, dass es nicht hinreichend geklärt ist im Augenblick, in wieweit Heilpraktiker wie bisher labormedizinische Untersuchungen weiterhin veranlassen dürfen. Das ist in unseren Augen, allein schon für den Patientenschutz, unerlässlich. Denn die Feststellung von Erkrankungen und auch die Verlaufsbeurteilung gehören zwingend zur Ausübung der Heilkunde und erfordern die Sorgfaltspflicht, die uns Heilpraktikern richterlich vorgegeben ist.“


Die Bundesärztekammer (BÄK) befürwortete eine klare Abgrenzung von der Arbeit der Heilpraktiker. Der Deutsche Ärztetag habe sich 2018 dafür ausgesprochen, das Behandlungsspektrum der Heilpraktiker zu begrenzen. Es müsse verhindert werden, dass bei onkologischen Erkrankungen (Krebs) durch bestimmte Behandlungsangebote der rechtzeitige Beginn einer wirksamen Behandlung verzögert oder verhindert werde.
Heilpraktiker stünden außerhalb der Anforderungen an klar definierte fachliche Qualifikationen. Es sei daher folgerichtig, dass medizinische Technologen nicht auf Anforderung eines Heilpraktikers bestimmte Tätigkeiten ausüben dürften. (Quelle: Deutscher Bundestag)


Die Gutachterliche Stellungnahme der „Gesamtkonferenz“ finden Sie im internen Mitgliederbereich unserer Website unter dem Menüpunkt „Aktuelle Informationen“.


Weitere Informationen finden Sie auf der Website des Deutschen Bundestages unter diesem Link:
https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2020/kw51-pa-gesundheit-mta-reform-809434



Das hat übrigens die Caritas im Vorfeld zum Gesetzesentwurf gesagt:

„Positiv bewertet wird auch, dass mit dem Gesetzentwurf von uns benannte Gravamina wie das Fehlen einer Regelung zur Ausbildungsvergütung, die fehlende Anrechenbarkeit der MFA-Ausbildung auf die MTA-Ausbildung (§ 15) sowie die Gleichsetzung der Heilpraktiker_innen mit den Ärtz_innen aufgehoben wurden. Wir weisen darauf hin, dass wir eine entsprechende Modernisierung und Aufwertung der weiteren Gesundheitsfachberufe, insbesondere der Physio- und Ergotherapeut_innen sowie der Logopäd_innen für dringend erforderlich halten.“

www.caritas.de/fuerprofis/presse/stellungnahmen/12-10-2020-stellungnahme-zum-mta-reformgesetz

19.12.2020