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Aktuelle Meldungen

Impfpriorität: In welche Kategorie können Heilpraktiker (m/w/d) eingeordnet werden?

In den letzten Wochen haben uns zahlreiche Mitgliederanfragen erreicht, in welche Priorisierungskategorien Heilpraktiker in Bezug auf die Corona-Impfung eingeordnet werden können.

Denn Heilpraktiker zählen zu den ambulanten Praxen mit regelmäßigem unmittelbarem Patientenkontakt (berufsbedingte Indikation) und arbeiten insbesondere auch mit vulnerablen Personengruppen (z.B. älteren Menschen, chronisch Kranken), das heißt: Es besteht ggf. ein Anspruch mit hoher Priorität oder bei regelmäßigen Hausbesuchen in Altenheimen mit höchster Priorität.

Welcher Nachweis zur Erfüllung der Voraussetzungen in den Impfzentren zu führen ist, bestimmt sich nach Landesrecht. Letztendlich obliegt es aber der für die Impfung Verantwortlichen, eine Entscheidung zu treffen.  Unsere Mitglieder im Saarland benötigen einen Priorisierungscode. Diesen finden Sie im internen Mitgliederbereich unter „aktuelle Infos".


Wir haben auch das RKI zur Einordnung von Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker befragt und folgende Antwort bekommen:
 

Sehr geehrte Frau Kohn,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Mittelfristig soll allen Menschen in Deutschland eine COVID-19-Impfung angeboten werden. Wegen der eingeschränkten Impfstoffverfügbarkeit muss in den ersten Wochen und Monaten eine Priorisierung vorgenommen werden. Die Kriterien für eine Priorisierungsempfehlung hat die STIKO gemeinsam mit VertreterInnen des Deutschen Ethikrates und der Leopoldina erarbeitet. Dabei bestand Konsens, dass das Leben Jüngerer nicht mehr wert sei als das Älterer, dennoch wurde auch der Aspekt der verlorenen Lebensjahre mit betrachtet und in einer mathematischen Modellierung bestimmt. Das Risiko an COVID-19 zu versterben, wurde als wichtigstes Kriterium für die Priorisierung herangezogen (ausgenommen medizinisches Personal). Der alles entscheidende Risikofaktor für eine schwere COVID-19-Erkrankung ist das hohe Alter. Mathematische Modellierungsergebnisse belegen, dass die größtmögliche Verhinderung von schweren Erkrankungsfällen und Tod erzielt werden kann, wenn die Impfung zuerst Menschen im Alter ≥80 Jahren angeboten wird (es wurden verschiedene Impfstrategien verglichen, z.B. Impfung von Personen im Alter ab 80 Jahren versus Impfung von Personen über 18 Jahren mit Vorerkrankungen). Auch bei den verlorenen Lebensjahren ist bei einer Impfung der Personen über 80 Jahren mit den höchsten Reduktionen zu rechnen. Die Daten zeigen klar, dass mit einer Priorisierung über hohes Alter in Deutschland die maximale Reduktion bzgl. Hospitalisierung und Mortalität erreicht werden kann. Dies gilt sogar bzgl. der gewonnen Lebensjahre, obwohl die noch zu erwartenden Lebensjahre bei älteren Menschen notwendigerweise deutlich geringer als bei jüngeren sind.

Nähere Informationen finden Sie in den Antworten auf häufig gestellte Fragen unter www.rki.de/covid-19-faq-impfen.


Viele (spezifische) Gruppen sind in der Priorisierung nicht explizit genannt und konnten aufgrund der sehr großen Zahl auch nicht einzeln genannt werden, dies hätte den Rahmen und die Handhabbarkeit der Tabelle gesprengt. Dessen ist sich die STIKO bewusst. Daher schreibt die STIKO zu einzelnen Krankheitsbildern in ihrer Empfehlung: „Da es nicht möglich ist, alle relevanten Gruppen einzeln aufzuführen, sind Beispiele genannt. Darüber hinaus gibt es Situationen, in denen nach individueller Indikationsstellung eine Impfung empfohlen sein kann. Es obliegt den für die Umsetzung der Impfung Verantwortlichen, einzelne Personen oder Gruppen, die nicht explizit genannt sind, in die Priorisierungskategorien einzuordnen.“

Das heißt, die STIKO hat Personengruppen benannt im Sinne von Kategorien, in die einzelne Personen von den Impfenden eingeordnet werden können bzw. müssen. Die individuelle Indikationsstellung obliegt immer der impfenden Person.“

Aufgrund der föderalen Struktur ist für die Umsetzung von Impfempfehlungen nicht die STIKO, sondern das jeweilige Bundesland zuständig. Jedes Bundesland spricht eine öffentliche Impfempfehlung aus, welche als Basis von Impfungen in Impfzentren dient. Damit können die Bundesländer auch von der STIKO-Empfehlung abweichen bzw. weitere Gruppen explizit in die Priorisierungskategorien einordnen. Dies bedeutet daher, dass die Einordnung von nicht genannten Gruppen jeweils von den Bundesländern entschieden werden muss.

Die STIKO wird die Empfehlung zur COVID-19-Impfung regelmäßig evaluieren. Sie wird den wissenschaftlichen Stand zum Erkrankungsrisiko und zu den Impfstoffen, die bereits zur Anwendung kommen oder kurz vor der Zulassung stehen, fortlaufend prüfen und ihre Empfehlung gegebenenfalls anpassen.
Weitere Informationen zum Thema COVID-19 und Impfen finden Sie unter www.rki.de/covid-19-impfen.

Die Nationale Impfstrategie regelt die faire Verteilung von Corona-Impfstoffen in zwei Phasen: In der ersten Phase können sich Risikogruppen und exponierte Teile der Bevölkerung (z.B. Krankenhauspersonal) impfen lassen. In der zweiten Phase steht die Impfung der Gesamtbevölkerung offen. In Phase I A und I B werden die Impfungen in Zentralen Impfstellen und von mobilen Teams durchgeführt, die von den Landesgesundheitsbehörden in Zusammenarbeit mit den Kassenärztlichen Vereinigungen eingerichtet werden, siehe www.bundesgesundheitsministerium.de/coronavirus.html#c19185  
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung informiert auf ihrer Internetseite auch über den aktuellen Stand (www.kbv.de).

Weitere Informationen bezüglich Zugang und Verteilung finden Sie auf den Internetseiten der Bundesregierung:
www.bundesregierung.de/breg-de/themen/coronavirus/coronavirus-impfung-faq-1788988

 

Stand 08.03.2021