Skip to main content

Aktuelle Meldungen

Rechtsfrage des Monats: PKV-Patienten – Physiotherapieverordnung vom HP

Unsere Rechtsfrage beschäftigt sich diesmal damit, ob die PKV eine Erstattungspflicht für Physiotherapieverordnungen von Heilpraktiker:innen hat. Unser neuer Rechtanwalt Benjamin Alt klärt auf.

 Frage:
Wenn der HP eine PKV Verordnung austeilt, ist diese dann rechtsgültig bzw. muss die PKV-Versicherung die Physiotherapie aufgrund einer HP-Verordnung übernehmen? Ich habe gelesen, dass im GKV die Verordnung durch Beschluss ausschließlich an Ärzte gebunden ist! Ist dies bei PKV-Kunden genauso? Die Frage stellt sich deswegen, weil einige Physios, mit sektoraler HP-Erlaubnis, mehrfach im FB-Forum beschrieben haben, dass dieses Vorgehen in den meisten Fällen von PKV-Versicherungen akzeptiert wurde. Oder handelt die PKV hier in der Erstattung auf Kulanzbasis?


Antwort:
Es ist vollkommen ausgeschlossen, dass eine private Krankenversicherung Leistungen eines Therapeuten zahlt, die auf Grundlage einer Verordnung eines großen oder kleinen Heilpraktikers abgegeben worden sind. Es gibt in Deutschland keine Versicherung, die eine derartige Erstattungspflicht in den privaten Versicherungsbedingungen stehen hat. Ich bezweifle deshalb sehr stark, dass im konkreten Fall eine Erstattung der Versicherung stattgefunden hat. Hier wird es sich auch unter keinen Umständen um Kulanz gehandelt haben, weil Versicherungen hier knallhart sind. Das weiß ich aus sehr vielen Fällen, die mir vorliegen. Es kann sich also nur um ein Versehen handeln, wobei ich dies auch bezweifeln würde. Sofern der Privatversicherte einen Baustein in seiner Versicherung zur Erstattung von Heilpraktikerleistungen hat, würde die private Krankenversicherung zahlen, wenn ein Heilpraktiker eine Leistung abgibt. Wenn jedoch jemand eine Leistung abgibt, der nicht Heilpraktiker ist und Veranlassung der Leistung eine Verordnung eines Heilpraktikers ist, besteht keinerlei Erstattungspflicht. Ihre Rechtsanwaltskanzlei Alt & Partner

Stand 05.10.21