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Recht

Urteile und Beschlüsse

Urteil: Heilpraktiker muss bei ausbleibendem Erfolg nicht an den Arzt verweisen

Urteil: Heilpraktiker muss bei ausbleibendem Erfolg nicht an den Arzt verweisenObwohl ein Heilpraktiker aus dem Landkreis Ansbach nach ausbleibendem Behandlungserfolg seinen Patienten nicht an einen Schulmediziner weiter verwies, ist er nicht dazu verpflichtet seinem Patienten ein Schmerzensgeld zu zahlen. Der Kläger hätte aufgrund seines Leidensdrucks auch als Laie die Notwendigkeit eines erneuten Arztbesuches erkennen müssen, entschied das Amtsgericht Ansbach (Az.: 2 C 1377/14).

Urteil: Keine gesundheitsbezogene Werbung für Bach-Blüten

Urteil: Keine gesundheitsbezogene Werbung für Bach-Blüten

Viele Kolleginnen und Kollegen von uns arbeiten erfolgreich mit Bach-Blüten in ihren Praxen. Aber genau das darf man in seiner Praxisdarstellung und –werbung nun nicht mehr schreiben. Genauso wie Vitalpilze (s. VUH- Newsletter 03/15) werden Bach-Blüten bei uns als Lebensmittel eingestuft – und für Lebensmittel dürfen keine gesundheitsbezogenen Werbeaussagen gemacht werden.

Urteil: Niederlassungspflicht für Heilpraktiker behauptet

Urteil: Niederlassungspflicht für Heilpraktiker behauptetDr. jur. René Sasse, Verbandsanwalt unseres Partnerverbandes VFP e.V., weist in seinem aktuellen Newsletter auf ein bemerkenswertes Urteil des LG München zur Niederlassungspflicht für Heilpraktiker vom 18.05.2016 hin (Az. 6 S 5452/13). Darin vertritt das LG München die Rechtsansicht, dass Heilpraktikerleistungen im Rahmen der privaten Krankenversicherung nur dann erstattungsfähig sind, wenn der behandelnde Heilpraktiker über einen eigenen Behandlungsraum verfügt.

Urteil: Schwerkranker darf Cannabis zu Hause anbauen

Urteil: Schwerkranker darf Cannabis zu Hause anbauenDas Bundesverwaltungsgericht hat erstmalig einem schwerkranken Mann den Cannabis-Anbau zu Hause erlaubt. Wenn keine andere Therapiemöglichkeit zur Verfügung stünde, müsse einem Patienten so der Zugang zu Cannabis ermöglicht werden, entschieden die Richter (BVerwG 3 C 10.14).

Urteil: Werbung für Magnetfeldtherapie unzulässig

Urteil: Werbung für Magnetfeldtherapie unzulässig Auch wenn Sie inzwischen auf Ihrer Internetseite den Hinweis anbringen, dass diverse Verfahren, die Sie in Ihrer Praxis anwenden, nicht wissenschaftlich belegt sind, können Sie nach Auffassung der Richter des 9. Zivilsenates des Oberlandesgerichts Koblenz (Urteil vom 20.01.2016 - 9 U 1181/15)  dem Besucher Ihrer Praxisseite dennoch durch Ihre Wortwahl suggerieren, dass die von Ihnen genutzten Verfahren eine therapeutische Wirksamkeit besitzen, obwohl der Nachweis fehlt.