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Rechtsfrage des Monats: Darf ein Heilpraktiker einen Physiotherapeuten einstellen und seine Arbeit über die HP-Praxis abrechen?

Rechtsfrage des Monats: Darf ein Heilpraktiker einen Physiotherapeuten einstellen und seine Arbeit über die HP-Praxis abrechen?In unserem Newsletter haben wir schon mehrfach die Zusammenarbeit mit anderen Berufsgruppen thematisiert. Diesmal gibt es auf eine klare Frage eine klare Antwort.

Frage:
Ich bin Heilpraktiker mit Schwerpunkt TCM und Ortho-Bionomy und möchte eine Physiotherapeutin auf 450 € Basis zur Unterstützung einstellen. Die Patienten würden durch uns beide behandelt, der TCM Bereich durch mich, der physiotherapeutische Teil durch die angestellte Mitarbeiterin. Ich würde die Rechnungen auf meinen Namen schreiben. Gibt es dagegen rechtliche Bedenken?

Antwort:
Heilpraktiker können auch physiotherapeutische Leistungen erbringen. Möglich ist dies durch qualifizierte Mitarbeiter. Der Behandlungsvertrag nach § 630a BGB (www.gesetze-im-internet.de) wird zwischen dem Heilpraktiker und dem Patienten geschlossen. Für die ordentliche Behandlung haftet der Heilpraktiker. Ihr Dr. F. Stebner, RA



Quelle: www.heilpraktikerverband.de

 

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