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Rechtsichere Homepage: Pflicht für SSL-Verbindung (https://) für Webseiten mit Kontaktformularen

Rechtsichere Homepage: Pflicht für SSL-Verbindung (https://) für Webseiten mit Kontaktformularen

Verfügt Ihre Internetseite über ein Kontaktformular? Dann möchten wir Sie darauf hinweisen, dass Sie als Websitebetreiber die Pflicht haben, Ihre Webseite per SSL zu verschlüsseln.

Entgegen der Meinung, dass eine SSL-Verschlüsselung nur für Online-Shops oder Webseiten mit Kreditkartenabfrage verpflichtend ist, besteht diese Pflicht tatsächlich schon bei einem einfachen Kontaktformular.

Seit Anfang des Jahres warnen mehrere Browser vor unsicheren, unverschlüsselten Webseiten. Das kann Nachteile haben, weil als unsicher eingestufte Webseiten vom potenziellen Patienten wieder verlassen werden.

Ein Verstoß gegen die neue Gesetzgebung (§ 13 Abs. 7 TMG), stellt gemäß § 16 Abs. 2 Nr. 3 TMG eine Ordnungswidrigkeit dar, welche nach § 16 Abs. 3 TMG mit einer Geldbuße von bis zu 50.000 € je Verstoß geahndet werden kann.

Deshalb unsere Empfehlung: Sprechen Sie Ihre Internetagentur an und lassen Sie ggf. die SSL-Verschlüsselung im Nachhinein einpflegen.

Alternativ müssten Sie sonst das Kontaktformular von Ihrer Homepage entfernen.

Zum Telemediengesetz: https://goo.gl/EH2y5o

 

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