Recht: Sektorale Heilpraktikererlaubnis für Ergotherapeuten und Logopäden
Mit Urteil des Bundesverwaltungsgericht vom 26.08.2009 (Az 3 C19.8) dürfen „Heilmittelerbringer“ (Physiotherapeuten, Podologen, Ergotherapeuten und Logopäden, Ausnahme: Masseure*) eine beschränkte
Heilpraktikererlaubnis bei ihrem zuständigen Gesundheitsamt beantragen.
Für Ergotherapeuten und Logopäden war das bisher jedoch nur Theorie. Zwei aktuelle Urteile bestätigen jetzt: Die Heilpraktikererlaubnis kann auf die Ausübung der Ergotherapie als auch auf die Ausübung der Logopädie beschränkt werden.
Voraussetzung ist eine eingeschränkte Überprüfung, die bisher von den zuständigen Gesundheitsämtern unterschiedlich gehandhabt wurde und auch die neuen Leitlinien scheinen keine Besserung zu bringen.
Diese Vorteile bringt der Sektorale Heilpraktiker (eingeschränkt auf den jeweiligen Teilbereich):
- Behandlung des Patienten ohne ärztliche Verordnung
- Direkte Kontaktaufnahme mit dem Patienten
- Eigenverantwortliche Diagnose
- Erstattungsmöglichkeit durch PKV und HP-Zusatzversicherung
- Umsatzsteuerbefreiung bei Heilbehandlung
Was die „Leitlinien zur Überprüfung von Heilpraktikeranwärterinnen – und anwärtern“ in Bezug auf den Sektoralen Heilpraktiker sagen (letzter Abschnitt unter Punkt 5): https://goo.gl/4ADwKG
Zum Ergotherapie-Urteil (VG Karlsruhe 9. Kammer, Az 9 K 1519/13): https://goo.gl/Zj5m2Z
Zum Logopädie-Urteil (Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg 9. Senat, Az 9 S 1899/16): https://goo.gl/NncXWt
Weitere interessante Urteile:
Heilpraktiker-Erlaubnis nicht auf die Ausübung der Osteopathie beschränkbar: https://goo.gl/i9BYQZ
Neu! Abgabe und Bewerbung der Craniosacralen Therapie ohne Heilpraktikererlaubnis auf Verordnung möglich (Urteil vom 23.11.2017): https://goo.gl/C181HH, https://goo.gl/ruQjjT
* Keine sektorale Heilpraktikererlaubnis beschränkt auf den Bereich Physikalische Therapie für Masseur und medizinischen Bademeister (Masseure und medizinische Bademeister dürfen ohne ärztliche Verordnung behandeln): https://goo.gl/rT3SQp
Stand 01.02.2018
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