Update 2: Rechtsgutachten des Bundesgesundheitsministeriums
Wir alle wissen, dass das vom Bundesgesundheitsministerium in Auftrag gegebene Gutachten zur rechtlichen Zukunft der Heilpraktikerschaft und die damit verbundenen politischen und gesellschaftlichen Diskussionen uns vor existenzielle Herausforderungen stellen, denn:
„Das Rechtsgutachten soll das Heilpraktikerrecht einschließlich der dazu ergangenen Rechtsprechung umfassend aufarbeiten und insbesondere klären, ob und welchen rechtlichen Gestaltungsspielraum der Bundesgesetzgeber im Falle einer Reform des Heilpraktikerrechts zur Stärkung der Patientensicherheit hätte.“
Dabei soll auch der „sektorale Heilpraktiker“ – also z.B. der „Heilpraktiker für Psychotherapie“ – im Rahmen des Rechtsgutachtens näher beleuchtet werden. Unter anderem will das BMG von den Rechtsexperten wissen, „ob Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker über den Arztvorbehalt hinaus von der Behandlung bestimmter Erkrankungen ausgeschlossen werden sollen und ob es die Möglichkeit gibt, den Heilpraktikerberuf „entfallen“ zu lassen.“
Inzwischen ist der Auftrag zur Erstellung des Rechtsgutachtens wohl erteilt, denn die Frist ist am 28.11.2019 abgelaufen. Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) will aber erst zusammen mit der Veröffentlichung des Gutachtens Mitte Mai nächsten Jahres bekanntgeben, wer der/die Verfasser sind – auch dies wieder eine Geheimniskrämerei, die mit demokratischen Gepflogenheiten und offenem Umgang mit den Bürgern nichts zu tun hat!
Grundsätzliche und sehr lesenswerte juristische Bedenken zu den Fragestellungen und Zielsetzungen des Rechtsgutachtens hat Rechtsanwalt Dr. René Sasse auf seiner Homepage veröffentlicht:
https://www.sasse-heilpraktikerrecht.de/2019/11/12/rechtsgutachten-zum-heilpraktikerrecht/
11.12.2019