Aktuelle Meldungen

Änderung im Impressum erforderlich

Durch eine Gesetzesänderung wird eine Änderung im Impressum bei so gut wie jeder Website erforderlich, wie uns RA Dr. René Sasse mitteilte.

Daher sollte im Impressum Ihrer Website die Angabe „Inhaltlich verantwortlich i.S.d. § 55 Abs. 2 RStV“ durch die Angabe „Inhaltlich verantwortlich i.S.d. § 18 Abs. 2 MStV“  (Medienstaatsvertrages) ersetzt werden. Dann folgen:  Vorname / Name / Anschrift - Verantwortlich kann der Redakteur der Website sein, genauso aber auch der Heilpraktiker (für Psychotherapie) bzw. der Psychologische Berater als Betreiber der Website.


Weitere Infos finden Sie hier. www.versandhandelsrecht.de/2020/11/fernabsatzrecht/impressum/rstv-mstv-impressum/

Stand 07.11.2020

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