Erfolgsmeldung: Gute Nachricht zum MTA-Reformgesetz
Auch künftig können wir Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker wie bisher Laboruntersuchungen durchführen, Laborleistungen in Auftrag geben und interpretieren. Die große Gefahr für unseren Berufsstand konnte abgewendet werden – mit vereinten Kräften vieler Beteiligter aus unterschiedlichen Verbänden und Laborgemeinschaften. Allen beteiligten Kolleginnen und Kollegen sagen wir ein großes, herzliches DANKESCHÖN!
Der Bundestag hat gestern Abend den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Reform der technischen Assistenzberufe in der Medizin in der vom Gesundheitsausschuss geänderten Fassung (19/26249) angenommen.
Hier Hintergrundinformationen:
Deutscher Bundestag - Reform der technischen Assistenzberufe in der Medizin beschlossen:
www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2021/kw04-de-mta-reformgesetz-817432
Eine erste Pressemitteilung hierzu: „Mit einem Änderungsantrag der Regierungskoalition zum MTA-Reformgesetz kippte der Bundestag am Donnerstag eine ursprünglich geplante Einschränkung der Heilpraktiker im Bereich der Laborleistungen. Damit bleibt die Rechtslage für Heilpraktiker unverändert. Die Inanspruchnahme von Laborleistungen durch Heilpraktiker sei im Interesse der Patienten, sagte Krauß.“
www.alexander-krauss.com/2021/01/28/krauß-für-reform-der-heilpraktiker-ausbildung/
Ein ausführlicher Bericht folgt im Paracelsus-Magazin 2/21. Heute können wir aufatmen und uns von Herzen darüber freuen, dass wir einen ganz enormen Beitrag leisten konnten zum Wohle unseres Berufsstands.
Stand 01.02.2021