Mitglieder-Service: Neuer VUH-Rechtsratgeber
„Der VUH-Rechtsberater für Heilpraktiker:innen – Juristische Wege und Chancen für eine erfolgreiche Praxisführung“ – unter diesem Titel hat Dr. jur. Frank Stebner, unser langjähriger Verbandsanwalt und medizinrechtlicher Experte, in unserem „Rechtsforum“ alle entscheidenden Rechtsfragen, die die berufliche Tätigkeit von Heilpraktiker:innen betreffen, in übersichtlicher Form kurz, prägnant und auf aktuellem Stand abgehandelt. Das ist das Spektrum dieser 45-seitigen Broschüre, die Sie in unserem internen Mitgliederbereich unter Punkt 5 „Recht“ zum Download finden, und in der immer wieder einmal nachzuschlagen,wir Ihnen nur empfehlen können.
- Berufsausübungs-Regelungen
- Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde
- Berufsausübungs-Regelungen
Erlaubnispflichtige und erlaubnisfreie Heilbehandlung und ihre Abgrenzung zu anderen Anwendungen
- Begriffsbestimmung der Heilbehandlung und Umsatzsteuerbefreiung
- Erlaubnispflichtige und erlaubnisfreie Heilbehandlung und ihre Bedeutung für die Tätigkeit von Psychologischen Beratern/Coaches
Der Behandlungsvertrag nach dem Patientenrechtegesetz
- Behandlungsvertrag (§630a Abs. 1BGB)
- Fachlicher Standard (§630a Abs. 2BGB)
- Voraussichtliche Behandlungskosten (§630c Abs. 3BGB)
- Ausfallhonorar
- Dokumentation, Aufbewahrung und Einsichtsrecht
- Schweigepflicht
Abrechnung von Leistungen
- Ohne Vereinbarung: Übliche Honorierung
- Rechtswidrige GebüH-Abrechnung
- Analogabrechnung
- Abrechnung nach der GOÄ
- Rechtswidrige Aufschläge auf Auslagen
- Freie Vereinbarung eines Honorars
Patientenkommunikation: Werbung für Leistungsangebote
- Recht zur Werbung und fehlendes verbindliches Berufsrecht
- Allgemeine juristische Vorgaben für die Werbung
- Praxisbeispiel für erfolgreiches Marketing: chriftliche Patienteninformationen
- Praxisbeispiel für erfolgreiches Marketing: Annoncen
Haftung für Behandlungsfehler
- Grundlagen
- Aufklärungspflichten
- Sorgfaltspflichten
- Dokumentation, Aufbewahrung und Einsichtsrecht
Anspruch von Patienten auf Kostenerstattung
- Rechtsverhältnisse
- Patienten bei der Kostenerstattung helfen
- Freiwillige Satzungsleistungen von Krankenkassen
Wir wünschen Ihnen, dass Sie Ihren Praxiserfolg mithilfe der gegebenen Aufklärungen und Empfehlungen optimieren und absichern können!
Stand: 27.05.2022
- Geändert am .