Aktuelle Meldungen

Beschluss: Heilpraktiker aus Brüggen-Bracht darf vorläufig weiterpraktizieren

Beschluss: Heilpraktiker aus Brüggen-Bracht darf vorläufig weiterpraktizierenDas Verwaltungsgericht Düsseldorf hat das durch den Landkreis Viersen verhängte Berufsverbot gegen den Heilpraktiker Klaus R. aufgehoben.  „Nach Auffassung des Verwaltungsgerichts besteht jedoch für ein sofortiges Berufsverbot durch den Landkreis Viersen keine Rechtsgrundlage.

Denn ohne Entzug der Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde durch die zuständige Behörde kann ihm die Tätigkeit auch nicht vorläufig untersagt werden.

Zudem genügen die Ermittlungen der Behörden nach Ansicht des Gerichts derzeit noch nicht, um die Vorwürfe gegen den Heilpraktiker zu erhärten.
Gegen den Heilpraktiker ermittelt die Staatsanwaltschaft Krefeld. Ihm wird vorgeworfen, bei der Behandlung von Krebspatienten unter anderem mit dem Mittel 3-Bromopyrovat gegen Sorgfaltspflichten verstoßen und dadurch möglicherweise Gesundheitsschäden und den Tod von Patienten verursacht zu haben.“

Quellen:
https://goo.gl/RYNMLo
;
https://goo.gl/1vsbnr;
https://goo.gl/TreM7K
;
https://goo.gl/X99mDF


< Zurück

 

Über uns:

Anschrift

Verband Unabhängiger Heilpraktiker e.V.
Gördelinger Straße 47
Iduna-Haus, Ecke Neue Straße
38100 Braunschweig

Service-Team

0261-1349 8000

  Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Wir sind Mitglied

Aktionsbündnis Patientensicherheit
Gesamtkonferenz Deutscher Heilpraktikerverbände und Fachgesellschaften