Skip to main content

Aktuelle Meldungen

Kommentar: Alle Klarheiten beseitigt? Heilpraktiker-Prüfungsleitlinien 2.0 – HP Eckhardt Martin, Herausgeber

Kommentar: Alle Klarheiten beseitigt? Heilpraktiker-Prüfungsleitlinien 2.0 – HP Eckhardt Martin, Herausgeber

Was Grundlage für eine bundeseinheitliche und gerechtere Heilpraktiker-Prüfung hätte werden können, der Entwurf neuer Leitlinien für die Durchführung und Inhalte der Heilpraktiker-Zulassungsprüfung, wurde – erwartungsgemäß – ein bürokratisches Elaborat, das trotz literweise vergossenem Beamtenschweiß keine der akuten Probleme der unberechenbaren, ungerechten und willkürlichen Prüfungsdurchführungen oder der unzumutbar langen Wartezeiten löst.

Doch wir dürfen aufatmen.

Sie enthält keine für die Prüfungskandidaten kritischen Änderungen gegenüber dem Status Quo. Er hält an der inzwischen eingeführten Prüfungspraxis fest, der 2-stündigen Multiple-Choice-Prüfung mit 60 Fragen, an der mündlich-praktischen Prüfung, die für bis zu 4 gemeinsam geprüfte Kandidaten maximal 60 Minuten dauern soll. Auch thematisch gibt es nichts wirklich Neues: Rechts- und Berufskunde, Infektionsschutz, Innere Erkrankungen, Notfallmedizin, alles unter dem gebetsmühlenartig wiederholten Gesichtspunkt der Abwehr von Gefahren für die Volksgesundheit und, als sei das in der Prüfungspraxis bisher nicht auch längst Realität, vom individuellen Patienten. All das ist für die Prüfungskandidaten an den Paracelsus Schulen selbstverständlich. Das aber jetzt von amtlicher Seite bestätigt zu bekommen, ist dennoch nützlich gegen den Vorhalt der Gegner unseres Berufsstandes, es genüge zum Heilpraktikerwerden das Auswendiglernen von ein paar Infektionskrankheiten und Meldepflichten. Neu aufgenommen in die Liste der Prüfungsthemen wurden die medizinische Fachterminologie, die Interpretation ärztlicher Befunde mit Blut- und Laborwerten, der sichere Umgang mit invasiven Injektionstechniken, Grundkenntnisse der Klinischen Psychologie u.a. Bedenken haben wir gegen den Leitlinienvorschlag, zur Durchführung der Prüfung eine Ärztin oder einen Arzt zu bestimmen, die/der sich lediglich mit „den an der Überprüfung beteiligten Personen berät“. Auch die Zahl der am mündlich- praktischen Prüfungsteil zu beteiligenden Heilpraktiker/innen darf die Ärztin/der Arzt bestimmen. Angesichts von Montgomerys gehässigen Attacken gegen unseren Berufsstand haben wir gegen diese Leitlinienempfehlung erhebliche Bedenken. Die bisher zuständigen Amtsärzte sind strengen verwaltungs- und beamtenrechtlichen Regeln unterworfen und – mit wenigen Ausnahmen – fair und unparteiisch mit ihren Amtspflichten umgegangen. Warum will man hier unbedingt den Bock zum Gärtner machen? Die Präambel zu den Leitlinien weist darauf hin, dass die Prüfung nicht über die Minimalforderungen des Gesetzes (Gefahrenabwehr) hinaus ausgedehnt werden darf und dass die konkrete Ausgestaltung und Durchführung des Zulassungsverfahrens weiter in die Zuständigkeit der Länder fällt. Dem entsprechen dann auch die Reaktionen der ersten von uns befragten Landesbehörden. Man wird die Leitlinien inhaltlich und in Bezug auf die Durchführung zu prüfen haben. Die Leitlinien werden im bevorstehenden Frühjahrstermin noch nicht zur Anwendung kommen.


Zu den Leitlinien zur Überprüfung von Heilpraktikeranwärterinnen – und anwärtern: https://goo.gl/tiUh4a

 

< Zurück