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Umsatzsteuerjahreserklärung: Auch für Heilpraktiker Pflicht?

Umsatzsteuerjahreserklärung: Auch für Heilpraktiker Pflicht?

Was für Heilpraktiker in Bayern seit 2016 bereits Realität ist, und zwar die Abgabe einer Umsatzsteuerjahreserklärung (erstmalig für das Jahr 2015), kann womöglich auch für Kolleginnen und Kollegen in den übrigen Bundesländern von der Kür zur Pflicht werden.

Grundsätzlich ist jeder Freiberufler, auch der Heilpraktiker, nach dem Umsatzsteuergesetz ein Unternehmer. Und tatsächlich ist jeder Unternehmer, auch der Heilpraktiker, dazu verpflichtet eine Umsatzsteuerjahreserklärung abzugeben.

Da für alle Heilbehandlungen des Heilpraktikers gilt, dass diese nach § 4 Nr. 14 Umsatzsteuergesetz (UStG) umsatzsteuerbefreit sind, haben sich die Finanzämter bisher in der Regel großzügig gezeigt, wenn Heilpraktiker dieser Verpflichtung in der Vergangenheit nicht nachgekommen sind. So anders in Bayern, hier hatte der Bayerische Oberste Rechnungshof (ORH) in seinem Jahresbericht 2016 die Finanzverwaltung kritisiert, weil eine „systematische Überprüfung der Umsatzsteuerpflicht von Ärzten (und damit auch anderen Heilberufen) durch die Finanzämter in zu vielen Fällen unterbleibt“.

Denn nicht alle Leistungen, die Heilberufler in ihrer Praxis erbringen, sind automatisch von der Umsatzsteuer befreit (Gesundheitsprävention, Coaching, Vorträge etc.). Welche Umsätze tatsächlich steuerpflichtig oder aber steuerfrei sind, das wollen die Finanzämter nun vermehrt prüfen.

Wir wollten es ganz genau wissen und haben deshalb in der Steuerkanzlei Dr. Stölzl nachgefragt, wie wir ohne Sorge in die „Umsatzsteuerzukunft“ blicken können:

„Früher haben die meisten Finanzämter darauf verzichtet, aber in letzter Zeit werden immer mehr Ärzte oder auch Heilpraktiker aufgefordert eine Umsatzsteuererklärung abzugeben. Es gibt in der Umsatzsteuererklärung eine extra Zeile für steuerfreie Umsätze, in dieser tragen Sie bitte die Summe der steuerfreien Umsätze ein. Wenn Ihre Mitglieder auch Umsätze erzielen, die unter §19 UStG Kleinunternehmer Regelung fallen, müssen auch diese eine Umsatzsteuererklärung abgeben.“

https://www.der-onlinesteuerberater.de/

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Quellen: https://goo.gl/DyKqSY, https://goo.gl/CsM22r, https://goo.gl/13CY1b, https://goo.gl/U8umhu

 

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