Heilpraktikerüberprüfungen dürfen nicht endlos verschoben werden
Corona-bedingt sind im Frühjahr 2020 in praktisch allen Bundesländern die Überprüfungen zum Heilpraktiker ausgefallen.
Den Prüflingen wurde mitgeteilt, dass ihre Prüfungstermine auf Oktober 2020 verschoben worden seien. Gleichzeitig ließen etliche Gesundheitsbehörden verlauten, neue Kandidaten würden für den Herbst nicht angenommen, sie müssten mindestens bis März 2021 warten. Das heißt: Hier droht eine Welle, durch die alle künftigen Überprüfungen in die Zukunft verschoben werden.
Statt wie andere Institution den Prüfungsrückstau abzubauen, berufen sich die Behörden auf „Arbeitsüberlastung“ und „mangelnde Kapazitäten“, während sie die Überprüfung kontingentieren, anstatt sich der Erstellung eines Raum- und Hygienekonzepts und der logistischen Herausforderung zu stellen.
Wir haben die Rechtslage prüfen lassen.
Ergebnis: Die von den Gesundheitsbehörden angegebene „allgemeine Überlastung“ stellt keinen zureichenden Grund für endlos aufgeschobene Überprüfungen dar, weil dadurch das Grundrecht nach Art. 12 GG auf freie Berufsausübung beeinträchtigt wird.
Als bundesweiter Verband stärken und fördern wir die Interessen des Berufsnachwuchses im gesamten Bundesgebiet.
Da aber nicht wir als Verband, sondern nur jede/jeder einzelne Betroffene beim zuständigen Verwaltungsgericht dagegen klagen kann, hier kann nach einer angemessenen Frist (i.d.R. von 3 Monaten) eine Untätigkeitsklage erhoben werden – können Sie als Mitglied von uns eine rechtliche Argumentationshilfe erhalten.
E-Mail:
Bitte informieren Sie uns auch zur Überprüfungssituation in Ihrem Bundesland.
24.09.2020