Skip to main content

Aktuelle Meldungen

Update Lyme-Borreliose: Heilpraktiker:innen dürfen, unabhängig von länderspezifischen Behandlungseinschränkungen, in allen Bundesländern Zecken entfernen

Im Jahr 2015 haben wir ausführlich darüber informiert, in welchen Bundesländern Heilpraktiker:innen Patienten mit Borreliose (ergänzend) behandeln dürfen und wo länderspezifische Meldepflichten und damit ein Behandlungsverbot für Heilpraktiker:innen besteht. Als Heilpraktiker:innen standen wir damals vor dem Problem, nicht zu wissen, was länderspezifisch in der Borreliosebehandlung erlaubt ist und was nicht – und hatten die Rechtslage juristisch bewerten lassen.

Da die Bewertung ergab, dass in den behandlungseingeschränkten Ländern §24 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) in Kraft trete, war das Ergebnis, dass ein Behandlungsverbot bereits bei Verdacht auf das Vorliegen einer Borrelieninfektion bestünde – und der Borreliose-Verdacht bereits bei jeder eingedrungenen Zecke unterstellt werden müsse und in diesen Ländern die „schnellstmögliche Entfernung“ nach medizinischen Fachbüchern angezeigt sei. Deshalb folgerten wir damals ironisch, dass „jede Mutti in diesen Ländern eine Zecke entfernen darf, Sie als Heilpraktiker:in jedoch nicht.“

Jetzt haben wir aufgrund neuer Veröffentlichungen des RKI eine Neueinschätzung von unserem Experten RA Dr. Frank Stebner vornehmen lassen.

Hier das Ergebnis:

„Nach unserer juristischen und medizinischen Prüfung und Bewertung teilen wir Ihre Auffassung, dass nunmehr insbesondere nach den von Ihnen dokumentierten Veröffentlichungen des RKI (Ihre E-Mail vom 24.07.2023 Seiten 1 und 2) der Stich einer Zecke allein keinen Verdacht auf eine Infektion mit Borrelia burgdorferi begründet.

Damit besteht auch in den vorgenannten Bundesländern ohne zusätzliche klinisch relevante Symptome kein Verdacht auf Borreliose und damit auch kein Arztvorbehalt.

Wir sehen es genauso wie Sie, dass das Wegschicken des Patienten mit einem Zeckenbiss zu einem unnötigen und möglicherweise nachteiligen Zeitverzug führt. Sie weisen zurecht insoweit auf die Veröffentlichung des RKI mit der Empfehlung der sofortigen Entfernung der Zecke hin (Ihre E-Mail vom 24.07.2023 unten). Außerdem kann der Heilpraktiker zum Vorteil des Patienten die Zecke kompetent entfernen.

Im Ergebnis können und sollten die VUH-Mitglieder entsprechend unterrichtet werden.“

Das machen wir natürlich gern und bedanken uns bei RA Dr. Frank Stebner.

Derzeit gibt es in 9 Bundesländern eine länderspezifische Meldepflicht für Lyme-Borreliose: Bayern, Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen.

Links:

Aktualisierter ärztlicher Ratgeber des Robert-Koch-Instituts zu Borreliose

Unsere erfreulicherweise veraltete Meldung zum Nachlesen (Aktualisierung folgt): Borreliose – Wer darf Sie behandeln?

 

Stand: 13.09.2023