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Rechtsfrage des Monats: Homepage - Rechtliche Bestimmungen

Rechtsfrage des Monats: Homepage - Rechtliche BestimmungenDie großen Gefahren lauern im Netz. Immer häufiger erhalten wir Fragen zur rechtsicheren Gestaltung einer Praxishomepage. Die Angst Abmahnungen zu  erhalten ist groß und leider auch berechtigt (s. Meldung 5). Unser/e Fragesteller/in ist diesmal Tierheilpraktiker, die Antwort allgemein und damit auch für uns gültig.

Frage:
Welche rechtlichen Bestimmungen müssen aktuell auf der Homepage eines Tierheilpraktikers beachtet werden?

Antwort:
Sie müssen darauf achten, dass die Inhalte Ihrer Homepage nicht gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb und gegen das Heilmittelwerbegesetz (www.gesetze-im-internet.de) verstoßen.
Außerdem muss Ihre Homepage ein Impressum enthalten, in dem alle erforderlichen Angaben nach § 5 Telemediengesetz (www.gesetze-im-internet.de) enthalten sind.

Im Impressum muss auch ein inhaltlich Verantwortlicher für selbst verfasste Texte angegeben werden. Diese Texte können als journalistisch-redaktionelle Angebote im Sinne von § 55 Abs. 2 Rundfunkstaatsvertrag (RStV) gewertet werden. Es muss eine Person mit Anschrift angegeben werden, z. B. in dieser Form:
Inhaltlich Verantwortlicher im Sinne von § 55 Abs. 2 Rundfunkstaatsvertrag (RStV): Vorname, Name, Anschrift. Sie selbst können die inhaltlich verantwortliche Person sein. Wiederholen Sie an dieser Stelle bitte auch Ihre Anschrift.

Eine Datenschutzerklärung nach § 13 TMG ist erforderlich und muss erkennbar und leicht zu erreichen sein. Sie kann mit dem Impressum verbunden sein. Es muss aber sichergestellt sein, dass die Datenschutzerklärung durch Aufnahme im Menü oder in der Fußzeile von jeder Seite der Homepage aus direkt erreichbar ist. Ihr Dr. F.Stebner, RA

Quelle: www.heilpraktikerverband.de

 

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