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Aktuelle Meldungen

Update AG Corona 17.06.20

Behandlungen in der Heilpraktikerpraxis unter Einhaltung der aktuellen Hygiene- und Abstandsregelungen wieder uneingeschränkt möglich

 Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker dürfen bundesweit fachlich wieder uneingeschränkt tätig sein. Imperative oder einschränkende Passagen in Bezug auf medizinische Behandlungen - wie z.B. „sofern diese dringend erforderlich sind“ - wurden aus den Verordnungen sämtlicher Bundesländer entfernt.

 

Das heißt, auch in den Heilpraktikerpraxen/ Heilpraktikerpraxen für Psychotherapie kann zum „neuen Praxisalltag“ und zur normalen Patientenversorgung übergegangen werden.

Ein Großteil der Praxen hat sich bereits mit individuellen Schutzkonzepten auf die neue Situation eingestellt.

 

Aktuelle Empfehlungen der AG Corona – 10 Punkte-Plan

  1. Beachten Sie weiterhin die Corona-Regeln Ihres Bundeslandes.
  2. Patientinnen und Patienten mit Husten, Schnupfen, Halsschmerzen, Störungen des Geruchs-/ Geschmackssinns usw. lenken Sie weiterhin zum Arzt, d.h. sorgen Sie dafür, dass sich keine Personen mit Symptomen einer Infektion der Atemwege oder Fieber in Ihrer Praxis aufhalten (inklusive Ihnen selbst und Ihrer Mitarbeiter).
  3. Auch in Heilpraktikerpraxen gilt der vorgeschriebene Mindestabstand von 1,5 m. Dieser Mindestabstand ist zwischen den Patienten untereinander als auch zwischen Mitarbeitern und Patienten sowie zwischen Mitarbeitern untereinander einzuhalten. Ist der Raum nicht groß genug, ist die Patientenzahl/ Personenzahl anzupassen (d.h. ggf. nur Einzelbehandlungen und generell keine Begleitpersonen).
  4. Bei Tätigkeiten am Patienten, bei denen dieser Mindestabstand nicht einzuhalten ist, ist für Heilpraktiker und Patient ein Mund-Nasen-Schutz Pflicht (auch, wenn das derzeit nicht ganz klar aus allen Verordnungen hervorgeht, die BGW legt in diesem Fall den Arbeitsschutzstandard in therapeutischen Praxen fest).
  5. Mund-Nasen-Bedeckungen sind bei Durchfeuchtung zu wechseln, im Idealfall vor jedem neuen Patienten.
  6. Bei allen therapeutischen Tätigkeiten im Kopf- bzw. Ausatembereich sind laut BGW vom Behandler immer mindestens FFP2-Masken oder Masken mit der Bezeichnung N95 und KN95, ergänzt von einer Schutzbrille oder einem Gesichtsschild tragen. Zum Schutz der Patientinnen und Patienten dürfen Atemschutzmasken kein Ausatemventil enthalten.
  7. Patienten müssen sich bei Betreten der Heilpraktikerpraxis die Hände desinfizieren oder, wenn dies nicht möglich ist, waschen (z.B. beim Vorliegen von Handekzemen).
  8. Praxis-, Sanitär- und Pausenräume müssen regelmäßig gelüftet werden.
  9. Beachten Sie die in den TRBA 250 empfohlen Hygienemaßnahmen

 

  1. Dokumentieren Sie sorgfältig, wer in Ihrer Praxis war, damit Infektionsketten ggf. zurückverfolgt werden können.

 

Symbolerklärung des Schaubildes

  • Ein „laufendes Ampelmännchen“ bedeutet: Die Beschränkung ist aufgehoben.
  • Außerdem gibt es Symbole zur Erläuterung der Maskenpflicht.

 

Hilfreiche Links

Informationen des RKI über „Erweiterte Hygienemaßnahmen im Gesundheitswesen im Rahmen der COVID-19 Pandemie“: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/erweiterte_Hygiene.html

 

Informationen der Berufsgenossenschaft für Gesundheits-und Wohlfahrtspflege (BGW):

Coronavirus: Logopädie, Ergo- und Physiotherapie, medizinische Massage

Arbeitsschutzstandards, Datenschutzinfo und Antworten auf häufige Fragen

https://www.bgw-online.de/DE/Home/Branchen/News/Logo-Physio-Ergo-Corona-Arbeitsschutzstandard.html

 

Coronavirus SARS-CoV-2: Chronik der bisherigen Maßnahmen (Quelle: BMG):

https://www.bundesgesundheitsministerium.de/coronavirus/chronik-coronavirus.html

 

Verhaltensregeln und -empfehlungen zum Schutz vor dem Coronavirus im Alltag und im Miteinander

https://www.infektionsschutz.de/coronavirus/verhaltensregeln.html