Rechtsfrage des Monats: Invasive Behandlungsmethoden meldepflichtig?
Nachdem in den letzten Monaten viel darüber diskutiert wurde, was der Heilpraktiker darf, dürfen soll und was nicht, möchten wir Rechtssicherheit zum Thema Injektionen schaffen.
Unsere Rechtsfrage des Monats beschäftigt sich damit, ob Injektionstherapien beim Gesundheitsamt angemeldet werden müssen – oder nicht. Unser Fachanwalt für Medizinrecht, Dr. Frank Stebner, weiß wie immer eine Antwort.
Frage:
Ich habe bisher keine invasiven Methoden angewendet. Nun möchte ich mit i.c. Injektionen von Procain und Helixor (Mistel-Präparat) beginnen. Was muss ich beachten? Besteht Meldepflicht beim Gesundheitsamt?
Antwort:
Nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel können von Heilpraktikern injiziert werden. Eine Anmeldung der Injektionen von Parenteralia ist nicht vorgesehen. Achten Sie auf eine gute Aufklärung, besonders bei Injektionen mit höherem Risiko, wie z. B. in der großen Neuraltherapie nach Huneke. Nach den Umständen des Behandlungsfalls empfiehlt sich eine schriftliche Einwilligung des Patienten, die mit sonstigen Modalitäten der Behandlung in einem Behandlungsvertrag kombiniert werden kann. Sie haften für die Einhaltung der Sorgfalt als Behandlungsstandard. D. h., Sie entscheiden selbst, ob Sie die notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten zur Anwendung der Injektionen haben. Ihr Dr. F. Stebner, RA
Quelle: www.heilpraktikerverband.de