Informationen zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht – 15.03.2022
Ab 16. März 2022 gilt auch in Heilpraktikerpraxen, die derzeit bis zum 31. Dezember 2022 befriste, einrichtungsbezogene Impfpflicht. Im Vorfeld hatten wir verschiedene politische Gespräche und Runden und haben bundesweit mit den Behörden kommuniziert. Deshalb haben wir unsere Fragen und Antworten zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht im internen Bereich unter „Corona-Informationen“ für Sie aktualisiert. Mehr hierzu im nächsten VUH Newsletter.
Stand: 14.03.2022