2019-nCoV - Risikomanagement in der Heilpraktikerpraxis – Stand: 06.04.2020
Seit Beschluss der Bundesregierung vom 22.03.2020 besteht in Deutschland eine Kontaktaktsperre. Ziel der Kontaktsperre ist, die Corona-Infektionskurve insgesamt zu verlangsamen und das bedeutet, dass Sie in Ihrer Praxis Ihre Tätigkeit auf das „medizinisch Notwendigste“ reduzieren müssen.
Praktisch bedeutet das:
- Beachten Sie die regionalen Unterschiede der Allgemeinverfügungen und – verordnungen!
- Stornieren Sie bei Beschwerdefreiheit sämtliche Kontrolltermine und verlegen Sie diese auf unbestimmte Zeit.
- Verzichten Sie, wenn möglich, auf die Annahme von neuen Patienten, außer wenn sich die Annahme aufgrund der Dringlichkeit und medizinischen Notwendigkeit nicht aufschieben lässt.
- Führen Sie keine offene Sprechstunde durch.
- Patienten mit Erkältungszeichen beraten Sie am Telefon (siehe Schritt 3); sie sollen nicht in der Praxis persönlich erscheinen!
- Entfernen Sie Zeitschriften, Informationsbroschüren, Spielzeug und andere nicht desinfizierbare Gegenstände aus dem Wartezimmer.
- Richten Sie am Praxiseingang eine Station zum Hände desinfizieren ein.
- Führen Sie ausschließlich Einzelbehandlungen durch!
- Kennzeichnen Sie bei Gesprächen und Beratungen auf dem Fußboden den einzuhaltenden Abstand (1,5 m).
- Zwischen den Behandlungen planen Sie ausreichend Zeit für Desinfektionsmaßnahmen ein.
Ab sofort finden Sie auf der Webseite des VUH e.V. und VFP e.V. die komplette Orientierungshilfe für Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker „2019-nCoV - Risikomanagement in der Heilpraktikerpraxis – Stand: 06.04.2020“ mit Erläuterungen zum Download.
Der VUH e.V. und der VFP e.V. sind aktive Mitglieder der Gesamtkonferenz Deutscher Heilpraktikerverbände und Fachgesellschaften.